VERKAUFS- LIEFERUNGS- und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (AGB)Von der Thüsen GmbH - Stand 15.12.2002 |
§ 1 Geltung der BedingungenLieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Auftraggeber erklärt sich bei Auftragserteilung mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden. Stillschweigen des Verkäufers oder Erfüllung der Verkaufsleistung gelten in keinem Fall als Zustimmung zu etwaigen Bedingungen des Käufers. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. § 2 Angebot und Vertragsabschluß1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden für den Verkäufer verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich bestätigt werden und die Anzahlung von 50% geleistet wurde. (siehe §6 Zahlungen). Ergänzungen, Nebenabreden, Vorbehalte und Abänderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.. § 3 Preise1. Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk oder Lager ausschließlich Fracht, Verpackung, Versicherung, Montage und Umsatzsteuer. § 4 Lieferfristen1. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, hat der Käufer das Recht, dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird der Kaufgegenstand auch dann nicht bis zum Ablauf der Nachfrist geliefert, ist der Käufer unter Ausschluß anderer Rechte berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. §5 GefahrenübergangDie Auslieferung aller von dem Verkäufer zum Versand kommenden Güter erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Letzteres auch dann, wenn frachtfreie Lieferung oder Transport mit Transportmitteln des Verkäufers vereinbart wurde. Mangels einer besonderen Vereinbarung über die Art und Weise des Versandes steht die Wahl des Transportmittels im Ermessen des Verkäufers. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, insbesondere auf Wunsch oder Verschulden des Käufers verzögert wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. § 6 Zahlung1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde sind 50% des Kaufpreises bei Auftragsbestätigung fällig., die Restzahlung von 50% Zug um Zug bei Lieferung. § 7 Gewährleistung1. Der Verkäufer gewährleistet, daß die Ware frei von Fabrikations- und Materialmängeln ist. Diese Gewährleistung wird nicht für Antiquitäten, Bauantiquitäten sowie kunstgewerbliche / artisanale Ware, handgeformte Cottofliesen und handgegossene Carreaux Ciment Fliesen gegeben. Diese Artikel werden wie besichtigt verkauft. Gewährleistungsansprüche werden im übrigen nur dann berücksichtigt, wenn unverzüglich nach Feststellung eines Mangels sichtbare Mängel spätestens 8 Tage nach Lieferung bei dem Verkäufern schriftlich erhoben sind. § 8 Eigentumsvorbehalt1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher dem Verkäufer aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehender Forderungen bleiben alle gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verwahrt das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. § 9 Sicherheitsleistung1. Werden dem Verkäufer nach Annahme eines Auftrages Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers erheblich zu mindern geeignet sind, ergeben sich begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder werden vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, kann der Verkäufer die sofortige Fälligkeit aller seiner Forderungen einschließlich etwaiger Wechsel mit späteren Fälligkeiten gegen den Käufer geltend machen oder die Stellung von Sicherheiten verlangen. Auch ist der Verkäufer in diesen Fällen zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Der Verkäufer verpflichtet sich nach seiner Wahl, alle ihm gegebenen Sicherheiten freizugeben, soweit sie den Wert seiner jeweiligen Gesamtforderung um 25% übersteigen. § 10 SchadenersatzDer Verkäufer haftet nur für den Vorsatz. Nichtkaufleuten gegenüber auch für grobe Fahrlässigkeit. Ein Schadenersatzanspruch besteht nicht für mittelbare und für Folgeschäden sowie in den Fällen, in denen der Käufer zurücktreten oder mindern kann. § 11 ErfüllungsortErfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Rostock § 12 VertragserhaltungSollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Es gilt vielmehr - soweit gesetzlich zulässig - eine der ungültigen Besitzungen wirtschaftlich möglichst nahekommende als vereinbart. § 13 Ungültigkeit früherer BestimmungenDurch diese Geschäftsbedingungen werden alle vorangehenden ungültig. |
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